Allgemeines:
Für die Geschäftsbeziehungen zu unseren Kunden gelten ausschließlich unsere nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
Angebote sind freibleibend. Nebenabsprachen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
Lieferung:
Für Art und Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung, und falls eine solche nicht erteilt ist, unser Lieferschein allein maßgebend. Die Lieferfristen setzen wir nach bestem Ermessen fest; sie beziehen sich auf den Zeitpunkt der Lieferung ab Werk und sind freibleibend. Eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist tritt ein, wenn der Besteller seine Verpflichtungen nicht einhält oder wenn durch unvorhergesehene oder außergewöhnliche Ereignisse in unserem Werk oder bei unseren Vorlieferanten, insbesondere bei behördlichen Maßnahmen oder Schwierigkeiten bei der Rohstoffbeschaffung, die Durchführung des Auftrags verzögert wird. Bei Lieferzeitüberschreitung können keine Ansprüche gestellt werden.
Beanstandungen können nur anerkannt werden, wenn sie innerhalb von drei Tage nach Erhalt der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Wenn sich die Beanstandung als begründet erweist, wird kostenlos Ersatz geliefert. Bei Gütemängeln jedoch nur, wenn die fehlerhaften Geräte oder Teile zurückgegeben werden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Preise und Zahlungsbedingungen:
Unsere Preise gelten einschließlich Verpackung ab Werk rein netto. Maßgebend ist der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis oder Sonderpreis zzgl. evtl. Edelmetallzuschläge. Diese werden entsprechend der Vortagesnotierung am Tag des Bestelleinganges gesondert in Rechnung gestellt. Zuschlagtabellen, die Bestandteil unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen sind, werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Versandkosten werden zu Selbstkosten berechnet. Unsere Rechnungen sind fällig, entweder 14 Tage ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder 30 Tage netto. Der Käufer ist bei Überschreitung des Zahlungsziels verpflichtet, den Kaufpreis zu den banküblichen Debetzinsen, mindestens jedoch mit 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank, zu verzinsen. Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachten Kosten, wie Mahnspesen, Inkassogebühren und dergleichen, gehen zu Lasten des Käufers.
Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftsverbindung herrührender, auch künftig erst entstehender Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Bei Saldoziehung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Forderung aus dem Saldo. Die im Falle einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstehenden Forderungen, ebenso wie seinen Anspruch auf Herausgabe aufgrund vorbehaltenen Eigentums tritt der Besteller hiermit unwiderruflich schon jetzt sicherheitshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf durch Be- und Verarbeitung bzw. Verbindung entstandene neue Sachen, die als für uns hergestellt gelten und an denen wir mit der Be- oder Verarbeitung oder Verbindung Eigentum bzw. Miteigentum nach dem Wertanteil der Vorbehaltsware zum Zeitpunkt der Bearbeitung erlangen, ohne dass es hierzu noch einer besonderen Rechtshandlung bedarf und für uns daraus Verpflichtungen entstehen.
Wir sind uns mit dem Besteller über diesen Sicherungseigentumserwerb einig, ebenso darüber, dass der Kunde die durch Umbildung entstandenen neuen Sachen für uns bis Widerruf unentgeltlich verwahrt. Soweit durch eine Be- oder Verarbeitung bzw. Verbindung neue Sachen entstehen, an denen der Besteller Alleineigentum erwirbt, sind wir und der Besteller uns darüber einig, dass auch wir an diesen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unseren Geschäftsverbindungen herrührenden, auch künftig erst entstehenden Forderungen, Eigentum erlangen. Die Übergabe an uns wird durch die hiermit getroffene Vereinbarung ersetzt, dass der Besteller bis auf Widerruf diese neuen Sachen für uns unentgeltlich verwahrt. Der Käufer tritt im Voraus an den Verkäufer seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte bzw. seine Geldforderungen an den neu entstehenden Sachen sowie seine aus Anlass der Bearbeitung der gelieferten Waren entstehenden Vergütungsansprüche gegen seinen Auftraggeber, entsprechend dem Wertanteil der verarbeiteten Ware, ab. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen Feuer, Bruch- und Wasserschaden sowie Diebstahl zu versichern. Im Schadensfalle entstehende Sicherungsansprüche sind an uns abzutreten. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15% übersteigt, jedoch mit der Maßgabe, dass dies mit Ausnahme der Lieferungen zu erfolgen hat, die voll bezahlt sind. Wird die Ware beim Besteller gepfändet oder beschlagnahmt, hat er uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Rücktrittsrecht:
Wird nach Abschluss des Vertrages oder nach Lieferung der Ware festgestellt, dass der Besteller nicht kreditwürdig ist, oder tritt im Verlaufe der Vertragsentwicklung eine Minderung seiner Kreditwürdigkeit ein, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Verlangen sofortiger Bezahlung gelieferter und der Vorauszahlung für noch zu liefernde Ware berechtig.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist für beide Teile der Sitz unserer Firma.
Maße, Gewichte und Abbildungen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Änderungen ohne vorherige Ankündigung behalten wir uns vor, mit Rücksicht auf die laufende Entwicklung.
Garantie bieten wir für sämtliche gelieferten Geräte auf die Dauer eines Jahres, gerechnet ab Rechnungsdatum. Die Garantie umfasst Material- oder Fertigungsfehler, die konstruktive Ursachen aufweisen und beschränkt sich auf kostenlosen Ersatz der betroffenen Teile. Wir behalten uns jedoch vor, einen Garantieanspruch selbst zu prüfen, um festzustellen, ob aufgetretene Fehler nicht auf unsachgemäße Verwendung der Geräte zurückzuführen sind. Weiter reichende Schadensansprüche können wir nicht anerkennen.
Gewährleistung:
Wir leisten Gewähr für die Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert der Ware beeinträchtigen, stellen keinen Fehler dar. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung als vereinbart. Ist die Ware mangelhaft, was vom Besteller unverzüglich schriftlich anzuzeigen ist, so werden wir den Mangel in angemessener Frist unentgeltlich durch unseren Kundendienst beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (= Nacherfüllung). Wir wählen jeweils unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit die angemessene Art der Nacherfüllung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Besteller von dem Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Im Fall einer Ersatzlieferung oder eines Rücktrittes behalten wir uns die Geltendmachung einer angemessenen Nutzungsanrechnung vor. Für Schadensersatzansprüche gilt die unten aufgeführte Erklärung, darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen, Ein-/Ausbau- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche. Alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche des Bestellers, die in einem Mangel der Ware ihren Grund haben, verjähren bei neuer Ware innerhalb von zwei Jahren nach Ablieferung. Durch eine Mängelbeseitigung oder Neulieferung beginnt die Gewährleistungsfrist nicht neu zu laufen. Dies gilt nicht soweit das Gesetz längere Fristen als zwei Jahre vorschreibt, insbesondere bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen des Mangels, sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers gemäß § 445a BGB (Rückgriff des Verkäufers) verjähren ebenfalls nach zwei Jahren ab gesetzlichen Verjährungsbeginn, vorausgesetzt der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf.
Sonstige Haftung:
Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, für Körperschäden oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für Körperschäden gehaftet wird. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche gegen uns, insbesondere keine Schadensersatzansprüche oder Regressansprüche bei Nichtbeachtung der Hinweise in den Gebrauchs- oder Montageanweisungen und bei Fehlgebrauch der Waren. Ebenso bestehen keine Ansprüche auf Schadensersatz oder Regress bei Schäden, die infolge nicht fachgerechter Installation, Montage oder Reparatur unserer Waren oder die während des Transports nach Gefahrübergang auf den Besteller entstehen. Bei Eingriffen in die Ware insbesondere Austausch von Teilen bzw. Veränderung des Produkts entfällt die Haftung. Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware, es sei denn es ist grobes Verschulden oder Arglist vorwerfbar oder im Fall von Gesundheitsschäden. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.